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VR

MEDICUS

Trend.

Aus der Philips Gesundheitsstudie 2015 wie auch aus einer

Umfrage von TNS Infratest im Auftrag des Bundesverbandes

Digitale Wirtschaft e.V. geht hervor, dass individuelle, gesund-

heitsbezogene Daten immer häufiger mit anderen geteilt

werden. Der Umfrage zufolge ist rund ein Drittel der Bevöl-

kerung bereit, diese Daten gegen (finanzielle) Anreize den

Krankenkassen zur Verfügung zu stellen. Erste Krankenkassen

nutzen diesen Trend als Geschäftsmodell und gewähren Bo-

nuszahlungen für von Versicherten selbst erhobene und den

Krankenkassen überlassene Fitnessdaten. Doch das Bundes-

versicherungsamt (BVA) hat dieses Vorgehen stark kritisiert.

Laut BVA können die selbst erhobenen Fitnessdaten nicht als

Nachweis einer qualitätsgesicherten Maßnahme betrachtet

werden, da hier keine fachliche Anleitung zu einem entspre-

chenden Gesundheitsverhalten vorliegt. Dieser Nachweis ist

jedoch Voraussetzung für die Förderung des gesundheits-

bewussten Verhaltens der Versicherten. Auch besteht die

Gefahr des Datenmissbrauchs. So kann beispielsweise nicht

eindeutig nachvollzogen werden, von wem die erhobenen

Daten stammen. Zusätzlich geht das BVA von erheblichen da-

tenschutzrechtlichen Risiken aus.

Dies hat der Entwicklung zwar einen kleinen Dämpfer ver-

passt, indem einige Kassen ihre Bonuszahlungen eingestellt

haben. Aber die Idee, Fitnessdaten zu nutzen und finanziell

zu vergüten, lässt sich nicht mehr rückgängig machen. In den

USA mischt das Start-Up-Unternehmen „Oscar Health“ derzeit

den Versicherungsmarkt auf, indem es Smartwatches zur Ver-

fügung stellt und Prämien zahlt, wenn vorgegebene Fitness-

ziele erreicht werden.

Hierzulande können Kunden des Versicherungskonzerns

Generali seit Juli 2016 eine spezielle App für die Erfassung

sportlicher Aktivitäten nutzen und von Gutscheinen und Ra-

batten für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten profitieren.

Auch Versicherte gesetzlicher Krankenkassen wie der AOK

Nordost erhalten mittlerweile Zuschüsse für Pulsmesser und

Self-Tracker wie die Apple Watch. Mit dem Ziel einer besseren

Patientenbetreuung schlägt auch die Techniker Krankenkas-

se vor, nicht nur die Gesundheitsdaten, sondern alle gesam-

melten Fitnessdaten in der elektronischen Patientenakte zu

speichern. Die Krankenkasse soll dann für die Verwaltung der

Daten zuständig sein.

Apple Watch „auf Rezept“

Zunehmend entdecken die gesetzlichen Krankenkassen die Potenziale des seit Jahren rasant wachsenden Marktes

für Wearables und Gesundheits-Apps. Das Bundesversicherungsamt schreitet diesbezüglich jedoch immer öfter ein

– mit Verweis auf ein nicht rechtskonformes Verhalten der Krankenkassen. Bundesjustizminister Heiko Maas prüft

daher die Einschränkung der Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten.

Kritiker befürchten jedoch, dass die gesetzlichen Krankenkas-

sen und vor allem die privaten Krankenversicherungen die

Daten auch dazu nutzen könnten, um besondere Tarife für

junge und gesunde Versicherte anzubieten, was langfristig zu

einer Aushöhlung des Solidarprinzips führen könnte. Bundes-

justizminister Heiko Maas spricht sich ebenfalls gegen die Ver-

wendung von Fitnessdaten aus. Er vertritt die Meinung, dass

niemand dazu gezwungen werden darf, „so intime Daten wie

die Herzfrequenz, die Geschwindigkeit beim Joggen oder die

Häufigkeit des Trainings im Fitnessstudio zu veröffentlichen“.

Die Kopplung von günstigeren Tarifmodellen an die Fitness-

daten schränke Patienten darin ein, frei und selbstbestimmt

über die eigenen Daten entscheiden zu können. Aus diesem

Grund soll nun auf Basis des neuen EU-Datenschutzrechts

eine Einschränkung der Verwendung solcher sensibler Versi-

cherteninformationen geprüft werden.

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