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VR
MEDICUS
Trend.
Aus der Philips Gesundheitsstudie 2015 wie auch aus einer
Umfrage von TNS Infratest im Auftrag des Bundesverbandes
Digitale Wirtschaft e.V. geht hervor, dass individuelle, gesund-
heitsbezogene Daten immer häufiger mit anderen geteilt
werden. Der Umfrage zufolge ist rund ein Drittel der Bevöl-
kerung bereit, diese Daten gegen (finanzielle) Anreize den
Krankenkassen zur Verfügung zu stellen. Erste Krankenkassen
nutzen diesen Trend als Geschäftsmodell und gewähren Bo-
nuszahlungen für von Versicherten selbst erhobene und den
Krankenkassen überlassene Fitnessdaten. Doch das Bundes-
versicherungsamt (BVA) hat dieses Vorgehen stark kritisiert.
Laut BVA können die selbst erhobenen Fitnessdaten nicht als
Nachweis einer qualitätsgesicherten Maßnahme betrachtet
werden, da hier keine fachliche Anleitung zu einem entspre-
chenden Gesundheitsverhalten vorliegt. Dieser Nachweis ist
jedoch Voraussetzung für die Förderung des gesundheits-
bewussten Verhaltens der Versicherten. Auch besteht die
Gefahr des Datenmissbrauchs. So kann beispielsweise nicht
eindeutig nachvollzogen werden, von wem die erhobenen
Daten stammen. Zusätzlich geht das BVA von erheblichen da-
tenschutzrechtlichen Risiken aus.
Dies hat der Entwicklung zwar einen kleinen Dämpfer ver-
passt, indem einige Kassen ihre Bonuszahlungen eingestellt
haben. Aber die Idee, Fitnessdaten zu nutzen und finanziell
zu vergüten, lässt sich nicht mehr rückgängig machen. In den
USA mischt das Start-Up-Unternehmen „Oscar Health“ derzeit
den Versicherungsmarkt auf, indem es Smartwatches zur Ver-
fügung stellt und Prämien zahlt, wenn vorgegebene Fitness-
ziele erreicht werden.
Hierzulande können Kunden des Versicherungskonzerns
Generali seit Juli 2016 eine spezielle App für die Erfassung
sportlicher Aktivitäten nutzen und von Gutscheinen und Ra-
batten für ihr gesundheitsbewusstes Verhalten profitieren.
Auch Versicherte gesetzlicher Krankenkassen wie der AOK
Nordost erhalten mittlerweile Zuschüsse für Pulsmesser und
Self-Tracker wie die Apple Watch. Mit dem Ziel einer besseren
Patientenbetreuung schlägt auch die Techniker Krankenkas-
se vor, nicht nur die Gesundheitsdaten, sondern alle gesam-
melten Fitnessdaten in der elektronischen Patientenakte zu
speichern. Die Krankenkasse soll dann für die Verwaltung der
Daten zuständig sein.
Apple Watch „auf Rezept“
Zunehmend entdecken die gesetzlichen Krankenkassen die Potenziale des seit Jahren rasant wachsenden Marktes
für Wearables und Gesundheits-Apps. Das Bundesversicherungsamt schreitet diesbezüglich jedoch immer öfter ein
– mit Verweis auf ein nicht rechtskonformes Verhalten der Krankenkassen. Bundesjustizminister Heiko Maas prüft
daher die Einschränkung der Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten.
Kritiker befürchten jedoch, dass die gesetzlichen Krankenkas-
sen und vor allem die privaten Krankenversicherungen die
Daten auch dazu nutzen könnten, um besondere Tarife für
junge und gesunde Versicherte anzubieten, was langfristig zu
einer Aushöhlung des Solidarprinzips führen könnte. Bundes-
justizminister Heiko Maas spricht sich ebenfalls gegen die Ver-
wendung von Fitnessdaten aus. Er vertritt die Meinung, dass
niemand dazu gezwungen werden darf, „so intime Daten wie
die Herzfrequenz, die Geschwindigkeit beim Joggen oder die
Häufigkeit des Trainings im Fitnessstudio zu veröffentlichen“.
Die Kopplung von günstigeren Tarifmodellen an die Fitness-
daten schränke Patienten darin ein, frei und selbstbestimmt
über die eigenen Daten entscheiden zu können. Aus diesem
Grund soll nun auf Basis des neuen EU-Datenschutzrechts
eine Einschränkung der Verwendung solcher sensibler Versi-
cherteninformationen geprüft werden.
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