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VR
MEDICUS
Honorar.
Die Urlaubszeit steht wieder vor der Tür. Besonders beliebt
sind weiterhin die Fernreisen. Rund 1,5 Mrd. Menschen treten
weltweit jedes Jahr eine solche Reise an. Doch gerade Auf-
enthalte in den Tropen und Subtropen bergen gesundheitli-
che Gefahren, die oft unterschätzt werden.
Diese können zum Beispiel aus den besonderen klimatischen
und ökologischen Verhältnissen, dem oft niedrigen Hygie-
nestandard oder dem Vorkommen spezifischer Krankheitser-
reger resultieren. So erkranken etwa die Hälfte der Reisenden
in tropische und subtropische Gebiete während oder nach
der Reise und ca. 10% müssen wegen gesundheitlicher Pro-
bleme einen Arzt aufsuchen. Weltweit am häufigsten treten
bei Reisenden Darminfektionen auf (30–40%). Aber allein in
Deutschland gibt es im Jahr auch mindestens 1.000 Urlauber,
die an Malaria erkranken (ca. 2% der Malariaerkrankungen
führen zum Tod).
Gerade vor und während der Urlaubssaison werden Hau-
särzte daher vermehrt von Patienten, die sich eigentlich aus
anderen Gründen in der Praxis befinden, wegen reisemedizi-
nischer Fragestellungen konsultiert. Den Patienten ist jedoch
oft nicht bewusst, dass es sich bei Leistungen, die nur aus
Anlass der Reise notwendig sind, nicht um Kassenleistungen,
sondern um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) han-
delt. Ausnahmen bilden die von der Ständigen Impfkommis-
sion (STIKO) empfohlenen Impfungen oder eine Beratung zu
Auswirkungen der Reise auf eine bestehende Krankheit.
Mit der bevorstehenden Urlaubssaison häuft sich die Zahl der Patienten, die in der Hausarztpraxis eine reisemedizi-
nische Beratung oder Untersuchungen in Anspruch nehmen oder sich mit einer Impfung gegen Infektionskrankhei-
ten am Urlaubsziel schützen möchten. Was den Patienten oft nicht bewusst ist: Diese Angebote zählen grundsätz-
lich nicht zum Leistungskatalog der GKV.
Da bei den Standardimpfungen in Deutschland zum Teil
noch große Impflücken bestehen (z. B. bei Masern und
Keuchhusten), empfiehlt es sich, auch den allgemeinen
Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis sowie
Masern zu prüfen und eventuell mit einem Mehrfachimpf-
stoff aufzufrischen. Basis für die Impfleistungen ist die
„Beratung ist teilbar“ –
reisemedizinische Leistungen richtig abrechnen!
Abrechnungsmöglichkeiten von
reisemedizinischen Leistungen
für private Auslandsaufenthalte*
*Die Übersicht ist nicht abschließend. Weitere Informationen sowie Besonderheiten bei
Ansatz der Ziffern sind der GOÄ zu entnehmen. In der Regel wird ein Steigerungsfaktor von
2,3 gewählt. Quelle: Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen, Arzt & Wirtschaft 5/2014, Der
Hausarzt 10/2015
GOÄ-
Ziffer
Leistung
Punkte
Bei einer reisemedizinischen Beratung und Impfungen:
1
Reisemedizinische Beratung
(auch telefonisch)
80
2
Nur Rezept (nicht neben anderen
GOÄ-Positionen berechnungsfähig)
30
3
Umfassende reisemedizinische Beratung (auch
telefonisch) (> 10 Minuten),
einschl. Impfberatung
150
33
Umfassende reisemedizinische Beratung z.B.
bei Patienten mit Diabetes
(> 20 Minuten), einschl. Impfberatung
300
34
Ausführliche Erörterung (> 20 Minuten)
vor Fernreise
300
375 Schutzimpfung
80
377 Injektion bei Mehrfachimpfung
für jede zusätzliche Impfung
50
Bei einer reisemedizinischen Beratung und einer
dazu notwendigen körperlichen Untersuchung
(keine routinemäßige Abrechnung)
:
5
Symptombezogene Untersuchung
80
7
Untersuchung Organsystem
(Haut / Brust / Bauch / Bewegungsorgane)
160
8
Untersuchung zur Erhebung des
Ganzkörperstatus
260
76
Schriftliche Zusammenfassung wichtiger reise-
medizinischer Informationen
70
Beratung zur Zusammenstellung/Anwendung
einer Reiseapotheke
3
Beratung Reiseapotheke / Selbstmedikation
150