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8

VR

MEDICUS

Honorar.

Die Urlaubszeit steht wieder vor der Tür. Besonders beliebt

sind weiterhin die Fernreisen. Rund 1,5 Mrd. Menschen treten

weltweit jedes Jahr eine solche Reise an. Doch gerade Auf-

enthalte in den Tropen und Subtropen bergen gesundheitli-

che Gefahren, die oft unterschätzt werden.

Diese können zum Beispiel aus den besonderen klimatischen

und ökologischen Verhältnissen, dem oft niedrigen Hygie-

nestandard oder dem Vorkommen spezifischer Krankheitser-

reger resultieren. So erkranken etwa die Hälfte der Reisenden

in tropische und subtropische Gebiete während oder nach

der Reise und ca. 10% müssen wegen gesundheitlicher Pro-

bleme einen Arzt aufsuchen. Weltweit am häufigsten treten

bei Reisenden Darminfektionen auf (30–40%). Aber allein in

Deutschland gibt es im Jahr auch mindestens 1.000 Urlauber,

die an Malaria erkranken (ca. 2% der Malariaerkrankungen

führen zum Tod).

Gerade vor und während der Urlaubssaison werden Hau-

särzte daher vermehrt von Patienten, die sich eigentlich aus

anderen Gründen in der Praxis befinden, wegen reisemedizi-

nischer Fragestellungen konsultiert. Den Patienten ist jedoch

oft nicht bewusst, dass es sich bei Leistungen, die nur aus

Anlass der Reise notwendig sind, nicht um Kassenleistungen,

sondern um Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) han-

delt. Ausnahmen bilden die von der Ständigen Impfkommis-

sion (STIKO) empfohlenen Impfungen oder eine Beratung zu

Auswirkungen der Reise auf eine bestehende Krankheit.

Mit der bevorstehenden Urlaubssaison häuft sich die Zahl der Patienten, die in der Hausarztpraxis eine reisemedizi-

nische Beratung oder Untersuchungen in Anspruch nehmen oder sich mit einer Impfung gegen Infektionskrankhei-

ten am Urlaubsziel schützen möchten. Was den Patienten oft nicht bewusst ist: Diese Angebote zählen grundsätz-

lich nicht zum Leistungskatalog der GKV.

Da bei den Standardimpfungen in Deutschland zum Teil

noch große Impflücken bestehen (z. B. bei Masern und

Keuchhusten), empfiehlt es sich, auch den allgemeinen

Impfschutz gegen Diphtherie, Tetanus und Pertussis sowie

Masern zu prüfen und eventuell mit einem Mehrfachimpf-

stoff aufzufrischen. Basis für die Impfleistungen ist die

„Beratung ist teilbar“ –

reisemedizinische Leistungen richtig abrechnen!

Abrechnungsmöglichkeiten von

reisemedizinischen Leistungen

für private Auslandsaufenthalte*

*Die Übersicht ist nicht abschließend. Weitere Informationen sowie Besonderheiten bei

Ansatz der Ziffern sind der GOÄ zu entnehmen. In der Regel wird ein Steigerungsfaktor von

2,3 gewählt. Quelle: Die Privatärztlichen Verrechnungsstellen, Arzt & Wirtschaft 5/2014, Der

Hausarzt 10/2015

GOÄ-

Ziffer

Leistung

Punkte

Bei einer reisemedizinischen Beratung und Impfungen:

1

Reisemedizinische Beratung

(auch telefonisch)

80

2

Nur Rezept (nicht neben anderen

GOÄ-Positionen berechnungsfähig)

30

3

Umfassende reisemedizinische Beratung (auch

telefonisch) (> 10 Minuten),

einschl. Impfberatung

150

33

Umfassende reisemedizinische Beratung z.B.

bei Patienten mit Diabetes

(> 20 Minuten), einschl. Impfberatung

300

34

Ausführliche Erörterung (> 20 Minuten)

vor Fernreise

300

375 Schutzimpfung

80

377 Injektion bei Mehrfachimpfung

für jede zusätzliche Impfung

50

Bei einer reisemedizinischen Beratung und einer

dazu notwendigen körperlichen Untersuchung

(keine routinemäßige Abrechnung)

:

5

Symptombezogene Untersuchung

80

7

Untersuchung Organsystem

(Haut / Brust / Bauch / Bewegungsorgane)

160

8

Untersuchung zur Erhebung des

Ganzkörperstatus

260

76

Schriftliche Zusammenfassung wichtiger reise-

medizinischer Informationen

70

Beratung zur Zusammenstellung/Anwendung

einer Reiseapotheke

3

Beratung Reiseapotheke / Selbstmedikation

150