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VR

MEDICUS

13

Praxis.

Einrichtungen mit

Konzept

highlight pure style | 48565 Steinfurt | Kirchstraße 2 | fon 02551/919987 |

www.purehighlight.de

BE INSPIRED by

Ortrud Arning

WOHNKONZEPTE

WAND

BODEN

LEUCHTEN

MÖBEL

STOFFE

ACCESSOIRES

OUTDOOR

MODE

Laut BÄK sind folgende Sachverhalte aus rechtlicher Sicht un-

problematisch:

1. Telediagnostik:

Die Erhebung von Befunden anhand von

Untersuchungsergebnissen erfolgt räumlich getrennt vom

Untersuchungsort durch einen Arzt, der keinen unmittel-

baren und persönlichen Kontakt zum Patienten hat. Zwin-

gende Voraussetzung ist jedoch eine persönliche Anamne-

seerhebung und Untersuchung des Patienten durch einen

Arzt vor Ort, der auch bei der Indikationsstellung hilft. Die

Befundung erfolgt per Telediagnostik.

Beispiele: Teleradiologie oder Telepathologie

2. Telekonsil:

Das Telekonsil kann zwischen Arzt und Arzt

oder zwischen Arzt und Gesundheitsfachberuflern erfol-

gen. Die konsiliarische Beratung inklusive Ferndiagnostik ist

dann erlaubt, wenn der das Konsil anfordernde Arzt vor

Ort beim Patienten ist.

Beispiele: Austausch von Fachärzten einer oder verschie-

dener Fachrichtungen, teleradiologische Netzwerke zur

Zweitbefundung, Tele-Tumorkonferenzen, Schlaganfall-

netzwerke, Traumanetzwerke, telemedizinische Rettungs­

assistenzsysteme

3. Telemonitoring:

Der Patient übermittelt dem Arzt / Tele-

medizinzentrum kontinuierlich oder über einen definier-

ten Zeitraum regelmäßig Vitalparameter /Daten. Diese

Informationen werden von den Ärzten interpretiert und

dienen der Kontrolle und gegebenenfalls der Anpassung

der Therapie insbesondere bei chronischen Erkrankungen.

Beispiele: Herzschrittmacherüberwachung, Telemonitoring

bei Herzinsuffizienz, 24-Stunden-Blutdruck-Messung

Modelle dieser drei Telehealth-Teilgebiete werden bereits

seit längerer Zeit erfolgreich praktiziert. Gerade die von vie-

len Patienten geforderten Telekonsultationen in Form von Vi-

deo- oder Telefonsprechstunden zwischen Arzt und Patient

sind jedoch nicht als unproblematisch einzustufen und nur

bei Erfüllung definierter Voraussetzungen möglich.

Weitere Informationen zu diesem Thema

Details über die Möglichkeiten und Grenzen beim

Angebot von Online-Sprechstunden sowie eine Übersicht

bereits bestehender Modelle haben wir für Sie im Inter-

net unter

www.vrst.de/fbv

zusammengestellt.