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MEDICUS

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Zahnärzte.

Die demografische Entwicklung schlägt sich auch in Nord-

rhein-Westfalen in einer jährlich steigenden Anzahl an Pfle-

gebedürftigen nieder. Bei abnehmendem familiären Pfle-

gepotenzial sind immer mehr Pflegebedürftige auf eine

professionelle Versorgung, beispielsweise in einem Pflege-

heim, angewiesen. In der Vergangenheit zeigte sich jedoch,

dass hinsichtlich der ambulanten (zahn)medizinischen Versor-

gung der Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen zum

Teil große Defizite bestanden. Aus diesem Grund haben so-

wohl der Gesetzgeber als auch die Selbstverwaltungspartner

diesbezüglich Maßnahmen ergriffen. Bei entsprechendem

Versorgungsbedarf haben Pflegeeinrichtungen nach § 119b

SGB V die Möglichkeit, einzeln oder gemeinsam Kooperati-

onsverträge mit Vertrags(zahn)ärzten zu schließen, die auf

Antrag der Pflegeeinrichtung durch die Kassen(zahn)ärztliche

Vereinigung (K(Z)V) zu vermitteln sind. Sofern die Suche nach

Kooperationspartnern ergebnislos verläuft, hat die Pflegeein-

richtung das Recht, einen Arzt anzustellen.

Auf dieser Grundlage haben die Kassenzahnärztliche Bundes-

vereinigung und der GKV–Spitzenverband (unter Mitwirkung

der Träger von Pflegeheimen sowie der Verbände der Pflege-

berufe) im Jahr 2014 eine Rahmenvereinbarung geschlossen,

welche als Basis für die Ausgestaltung regionaler Verträge

dienen soll. Neben gemeinsamen Informationsveranstaltun-

gen wird die Hausbesuchstätigkeit des Zahnarztes generell

geregelt, aber auch die Mitwirkung der Verantwortlichen

in den Pflegeheimen. Die Rahmenvereinbarung sieht hierbei

verpflichtende Mindestanforderungen sowie definierte Leis-

tungsinhalte vor. Das Recht der Patienten auf freie Zahnarzt-

wahl bleibt unberührt. Auch der Bewertungsausschuss hat

gemäß § 87 Abs. 2j SGB V weitere Gebührenpositionen für

das Aufsuchen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Be-

hinderung in den Bewertungsmaßstab aufgenommen.

Während Hausbesuche für hausärztlich tätige Ärzte traditio-

nell zum Praxisalltag gehören, ist dies für die meisten Zahn-

ärzte neu. In der Vergangenheit war es seitens der Zahnärz-

te eher eine ehrenamtliche Tätigkeit, Patienten, die nicht die

Praxis aufsuchen können, zu Hause oder in Einrichtungen zu

behandeln. Laut Auskunft der Kassenzahnärztlichen Bundes-

Erfolgreiche Rahmenvereinbarung

zur Kooperation mit Pflegeeinrichtungen

In der Vergangenheit wurde immer wieder auf Mängel in der zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürf-

tigen in Heimen hingewiesen. Um dem entgegenzuwirken gilt seit dem 1. April 2014 eine Rahmenvereinbarung

zwischen Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband. Aktuelle Zahlen der

KZBV zeigen nun, dass die bundesweite Zahl der Kooperationsvereinbarungen stark wächst.

vereinigung ist bundesweit eine starke Zunahme der Koope-

rationen nach § 119b SGB V zu erkennen. Mit 2.033 Koopera-

tionsverträgen Ende März 2015 konnte eine Abdeckung von

16,5% aller stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland

erreicht werden. Auch für die Zukunft wird mit einer weite-

ren Fortsetzung des positiven Trends gerechnet.

Insgesamt zeigt sich, dass die Möglichkeit der Zusammenar-

beit mit Pflegeeinrichtungen bei Zahnärzten generell eine

hohe Akzeptanz erfährt (vgl. Abb.). Kritisiert wird jedoch, dass

sich die neuen Leistungspositionen zunächst nur auf den be-

stehenden GKV-Leistungskatalog im Rahmen der aufsuchen-

den Betreuung beziehen. Leistungen, die auf den wesentlich

größeren und spezielleren Versorgungs- und Präventions-

bedarf von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinde-

rungen und eingeschränkter Alltagskompetenz ausgerichtet

sind, würden nach wie vor fehlen. Dennoch sind die neu ge-

schaffenen Rahmenbedingungen ein wichtiger Schritt, der

sowohl den Zahnärzten als auch den Heimen die Möglichkeit

gibt, Heimbesuche von Zahnärzten leichter zu realisieren und

somit den Patienten letztendlich zu mehr Lebensqualität zu

verhelfen.

Quelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung Grafik: REBMANN RESEARCH

Anzahl Arztbesuche bei Pflegebedürftigen / 

Menschen mit Behinderung

2012

2013

2014

900.000

800.000

700.000

600.000

500.000

400.000

300.000

200.000

100.000

0

650.000

787.000

725.000